Breitenau (ots) - Ein 34- jähriger tunesischer Insasse eines Reisebusses konnte am 2. September 2024 gegen 15:45 Uhr am Grenzübergang Breitenau bei der Einreisekontrolle lediglich eine gültige deutsche Aufenhaltsgestattung vorweisen. Eine Überprüfung seiner Person im polizeilichen System, ergab eine Festnahme aufgrund einer Zurückschiebungsverfügung der Bundespolizeidirektion Stuttgart. Bei der genaueren Recherche wurde ersichtlich, dass seine vorgelegte Aufenthaltsgestattung erloschen ist. Des Weiteren konnte festgestellt werden, dass an dem Gültigkeitsdatum des Dokumentes Fälschungsmerkmale ersichtlich sind. Nach der erfolgten strafprozessualen Maßnahme wurde die Person mit einer 4- jährigen Einreisesperre nach Tschechien zurückgewiesen.
Ähnlich erging es einem 40- jährigen Syrer. Dieser legte am 3.September in den frühen Morgenstunden zur Kontrolle einen spanischen Reisepass vor. Ein Lichtbildabgleich ergab, dass es sich nicht um dieselbe Person handelt. Er gab an, dass er diesen Pass von einer männlichen Person vor der Einreise nach Deutschland bekommen hat. Bei der weiteren Bearbeitung konnte in seiner Bauchtasche sein gültiger syrischer Reisepass aufgefunden werden. Der spanische Pass lag seit 2023 zur Sicherstellung im Fahndungssystem ein. Nach Abschluss der Maßnahmen, wurde er mit einer zweijährigen Einreisesperre nach Tschechien zurückgeschoben.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Berggießhübel