Fast jede Kommune hat ein Fundbüro. Um verlorene Dinge künftig auch online suchen zu können, stellt der Freistaat Sachsen deutschlandweit den Kommunen eine Softwarelösung bereit. Dazu hat Sachsen einen Rahmenvertrag mit dem österreichischen Unternehmen RUBICON abgeschlossen. Aus diesem Rahmenvertrag können ab sofort alle interessierten Kommunen die Softwarelösung »Nova Find« abrufen. Diese Verwaltungsdienstleistung wurde im Rahmen der arbeitsteiligen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) von Sachsen erarbeitet, da der Freistaat federführend das Themenfeld "Recht und Ordnung" verantwortet. Dazu gehört auch der Onlinedienst "Fundsachen", welcher zur deutschlandweiten Nachnutzung nach dem sogenannten "Einer für Alle" (EfA)-Prinzip bereitgestellt wird.
»Ich freue mich, dass wir allen Kommunen eine weitere Online-Leistung anbieten können. Wir stellen einen einfachen, bürgernahen und unkomplizierten Service zur Verfügung. Jedes digitale Angebot ist ein wichtiger Beitrag unsere Verwaltung moderner und effizienter zu machen. Ich hoffe, dass viele Kommunen von dem Angebot Gebrauch machen und die Software über unseren Rahmenvertrag nachnutzen«, sagt Prof. Thomas Popp, Staatssekretär für digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung und CIO des Freistaates Sachsen.
»Nova Find« ist ein digitales Fundbüro und funktioniert bundeslandübergreifend. Über eine Matching-Technologie und eine vernetzte Online-Datenbanksuche gleicht das System die Daten einer Fundsache vollautomatisch mit vorhanden Verlustmeldungen auf der gesamten Plattform ab. Bei einem Treffer wird die zuständige Verwaltungsbehörde informiert und der Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern hergestellt. Dabei ist es unerheblich, ob man beim heimischen Fundbüro oder beim mutmaßlichen Verlustort nachfragt. Alle Suchanfragen der teilnehmenden Kommunen münden auf dieselbe Suchplattform. Und sogar die Deutsche Bahn und andere Verkehrsverbünde sind in das Suchsystem integriert. Die Softwarelösung befindet sich derzeit bereits zum Beispiel in Bremen und Rosenheim, im Einsatz und kann über die Online-Auftritte der Städte aufgerufen werden.
Quelle: Sächsische Staatskanzlei