Am Mittwoch hat Staatsminister Armin Schuster den Bericht der Task Force Sächsische Grenzpolizei erhalten. Die unabhängige Task Force sollte im Auftrag von Ministerpräsident Michael Kretschmer im Juli 2024 die Etablierung einer Sächsischen Grenzpolizei untersuchen und Vorschläge erarbeiten. Staatsminister Armin Schuster: »Ich bin den Vertretern der Task Force Sächsische Grenzpolizei dankbar für die zügige und gut handhabbare Arbeit. Damit liegt ein Fahrplan vor, aus dem wir ein solides Umsetzungskonzept für eine sächsische Grenzpolizei entwickeln können. Klar ist jetzt schon, dass wir den Einstellungskorridor um mindestens 75 erhöhen müssen.«

Foto: MeiDresden.deFoto: MeiDresden.de

Chef der Staatskanzlei Conrad Clemens: »Ich danke der Task Force für die wertvolle Arbeit in den vergangenen Wochen. Der nun vorliegende Bericht wird wichtige Hinweise liefern, wie die Etablierung einer Sächsischen Grenzpolizei ausgestaltet werden kann. Wir werden die Erkenntnisse der Task Force in unsere weiteren Überlegungen einfließen lassen. Wir wollen sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen, um in enger Abstimmung mit der Bundespolizei wirksam gegen irreguläre Migration und grenzüberschreitende Kriminalität vorzugehen. Innere Sicherheit und öffentliche Ordnung sind für uns im Freistaat Sachsen ganz entscheidend.«

© MeiDresden.de© MeiDresden.de

Vorsitzender der Task Force Klaus Fleischmann, Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen a. D.: »Das Ziel der Task Force war das »Ob« für die Sächsische Grenzpolizei zu untersuchen. Es wurden drei Varianten geprüft und ein klares Ergebnis erreicht. Ich habe die Arbeit gern übernommen. Sie ist ein wichtiger Beitrag für die künftige Arbeit der Sächsischen Polizei und die Sicherheit im Freistaat.«

Vorsitzender der Task Force Prof. Dr. Karl-Heinz Binus, Präsident des Rechnungshofes a. D.: »Die beeindruckenden Erfolge in Bayern zeigen, dass eine Grenzpolizei auf Landesebene einen guten Beitrag zur Beherrschung der irregulären Migration leisten kann. Wir haben die Rahmenbedingungen geprüft und legen Wert darauf, dass es keine verfassungsrechtlichen Überschneidungen gibt. Eine entsprechende politische Schwerpunktsetzung im sächsischen Haushalt wird besonders wichtig sein. Entsprechend der Erfahrungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofes sollte unbedingt ein prozessbegleitendes Controlling im Rahmen der Einführung implementiert werden.«

Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern