Am Dienstag (29.8.) startet die sächsische Förderung von sogenannten Balkonkraftwerken. Der Freistaat fördert damit die Anschaffung von entsprechenden Anlagen einmalig mit 300 Euro. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Anlagen nicht vor dem Stichtag 22. Juni 2023 gekauft oder bestellt wurden. Anlässlich eines Vor-Ort-Termins bei der städtischen Wohnungsgesellschaft WoTa in Taucha am Montag (28.8.) sagte Sachsens Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther: »Die Förderung von Balkonkraftwerken ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende in Sachsen. Wir brauchen große Projekte mit erneuerbaren Energien, aber genauso die vielen kleinen Beiträge. Die Bürgerinnen und Bürger, viele Mieterinnen und Mieter können die Energiewende jetzt noch einfacher zu Hause mitgestalten. Balkonkraftwerke rechnen sich, sie sind ein Beitrag zur Energiewende und entlasten das Haushaltskonto. Die Solarmodule sollen aber auch Nachbarinnen, Nachbarn, Freunde und Verwandte anstecken, selbst in die Photovoltaik einzusteigen. Viele Menschen sammeln durch ein Balkonkraftwerk zum ersten Mal eigene Erfahrungen mit Photovoltaik, sehen die Chancen und wollen im nächsten Schritt eine große Anlage auf dem Dach. Unser Förderprogramm ist eine Investition in den Klimaschutz und in die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende.«

Symbolfoto PixabaySymbolfoto Pixabay

Anträge können Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Sachsen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) stellen. Dafür muss die Anlage nicht nur gekauft, sondern auch erfolgreich in Betrieb genommen worden sein. Der digital zu stellende Förderantrag beinhaltet zugleich den Verwendungsnachweis und den Auszahlungsantrag. Das heißt pro Vorhaben gibt es nur einen Verfahrensschritt. Die SAB hält auf Ihrer Website umfangreiche Informationen zur Antragstellung sowie zu technischen Fragen bereit: Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen) - sab.sachsen.de

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft