Der Freistaat Sachsen bringt gemeinsam mit Berlin und Brandenburg eine Bundesratsinitiative ein. Ziel ist es, den Ausbau von Bahnstrecken deutlich zu beschleunigen. Dazu beschlossen die Landesregierungen in ihren jeweiligen Sitzungen den Entwurf eines »Gesetzes zur Stärkung des Klimaschutzes durch eine Beschleunigung des Ausbaus der Schieneninfrastruktur - Klimaschutzbeschleunigungsgesetz Schiene". Er wird morgen in den Bundesrat eingebracht werden. 

Symbolfoto  Foto: MeiDresden.deSymbolfoto Foto: MeiDresden.de

Der Gesetzesentwurf zielt auf drei Punkte:

1. Bei der Errichtung eines zweiten Gleises an einer bestehenden Strecke soll auf Variantenprüfungen verzichtet und die Pflicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingeschränkt werden. In Sachsen betrifft dies etwa die Strecken Leipzig-Chemnitz und Cottbus-Görlitz.

2. Bei Klageverfahren zu Genehmigungen soll das Bundesverwaltungsgericht zuständig sein und damit der Instanzenweg erheblich verkürzt werden.

3. Für alle Schieneninfrastrukturvorhaben soll klar geregelt werden, dass der Bau und der Ausbau der Schieneninfrastruktur im öffentlichen Interesse stehen.

Beim Schienenausbau ist Deutschland zu langsam. Schieneninfrastruktur und ÖPNV sind aber wichtige Hebel für einen klimafreundlicheren Verkehrssektor. Das neue Gesetz würde Schwung in den zähen Planungs- und Genehmigungsprozess bringen und ihn deutlich beschleunigen. Deshalb bringen wir gemeinsam mit Berlin und Brandenburg den Gesetzentwurf ein.

Wirtschaftsminister Martin Dulig

Verkehrsminister Martin Dulig © MeiDresden.deVerkehrsminister Martin Dulig © MeiDresden.de

Hintergrund der Initiative:
Klimawandel und Energiewende erfordern technische Innovationen und verstärkte Anstrengungen, insbesondere im weiteren Ausbau des ÖPNV und der Schieneninfrastruktur. Dem stehen zahlreiche Hemmnisse im Bereich der Planung und Genehmigung entgegen, die durch die bisher vorgenommenen rechtlichen Anpassungen noch nicht ausreichend beseitigt wurden. Planungs- und Genehmigungsverfahren erstrecken sich aufgrund der hohen Anforderungen u.a. aus dem Umweltrecht und mehrjähriger rechtlicher Auseinandersetzungen inzwischen über mehr als zehn Jahre. Dies ist mit Blick auf den fortschreitenden Klimawandel und die Verfehlung der Klimaziele im Verkehrssektor nicht akzeptabel. Deswegen sollen die Vorgaben reduziert werden.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr