Eltern sollten jetzt im Frühjahr beim Besuch von Kinderspielplätzen die Augen offen halten und auf besondere Gefahren achten, empfehlen die Experten von DEKRA. Witterungseinflüsse, aber auch Vandalismus, setzen den Geräten und Spielflächen im Winter oft so zu, dass sie zum Saisonbeginn erst wieder in Schuss gebracht werden müssen.
„Von schadhaften Spielplatzgeräten und ungeeigneten Bodenbelägen können für Kinder erhebliche Gefahren ausgehen“, warnt Mike Mitzschke, DEKRA Niederlassungsleiter in Dresden. Er empfiehlt Eltern und Erziehern, vor allem auf bestimmte Punkte zu achten: „Macht der Spielplatz einen eher ungepflegten Eindruck, heißt es ‚Augen auf!‘“, warnt der DEKRA Sachverständige. Besucher sollten auf offensichtliche Gefahrenquellen achten, wie Glasscherben auf Spielflächen, verunreinigte Sandkästen, freiliegende Fundamente sowie beschädigte oder fehlende Geräteteile. Auch an vorstehenden Schrauben oder Steinen können sich Kinder Verletzungen zuziehen. Generell ist eine mangelnde Standsicherheit von Geräten mit einem hohen Verletzungsrisiko verbunden. Sind Holzpfosten von Geräten schon morsch oder von Pilzen durchsetzt, ist Vorsicht geboten. Das gilt besonders für tragende Teile, wie etwa Standpfosten, Querbalken an Schaukeln, oder für Geräte mit nur einem einzigen Standpfosten.
Der Bodenbelag um Spielplatzgeräte ist ab einer bestimmten Fallhöhe stoßdämpfend gestaltet und mildert die Folgen eines Sturzes. Hier muss man bei der Benutzung darauf achten, dass sich in diesen Bereichen keine Gegenstände wie Roller, Fahrräder oder andere harte Gegenstände befinden. Wichtig ist grundsätzlich, dass Kinder auf Spielplätzen den Fahrradhelm abnehmen. Sie können sich damit an Klettergeräten und Netzen verfangen. Auch mit Schals und Kordeln von Kleidungsstücken können sie hängen bleiben und sich verletzen, warnt der DEKRA Experte. Giftpflanzen dürfen auf Spielplätzen nicht vorhanden sein. Hierzu gehören Pfaffenhütchen, Seidelbast, Stechpalme und Goldregen.
Auch Bereiche, die an Spielplätze angrenzen, können Gefahren darstellen: Gegenüber Straßen, Abgründen und tiefen Wasserläufen müssen Spielplätze durch einen geeigneten Zaun getrennt sein. Bei weniger stark befahrenen Straßen oder geringerem Gefährdungspotenzial kann auch ein genügend großer Abstand, eine Bepflanzung oder die Geländemodellierung ausreichen. Wichtig hierbei ist, dass Kindern das Verlassen des Spielbereichs bewusst wird.
Wer beim Besuch eines Spielplatzes Mängel feststellt, kann selbst zu mehr Sicherheit beitragen, indem er den Betreiber der Einrichtung informiert. Dieser ist auf den Hinweisschildern an den Zugängen des Spielplatzes, teilweise mit Telefonnummer eines Ansprechpartners, angegeben.
Weitere Informationen unter: https://www.dekra.de/de/spielplatzpruefung/
Quelle: DEKRA Niederlassung Dresden