Es ist oder war ein "Geschenk" der Krankenkassen. Es werden die Zusatzbeiträge angehoben. Als Begründung bei der IKK Classic heisst es im Imformations-schreiben: "Menschen, Wirtschaft und auch unser Gesundheitssystem wurden in diesem Jahr durch die Corona-Pandemie vor ungeahnte Herausforderungen gestellt". Da der Zusatzbeitrag erhöht wird, besteht ein sogenanntes "Sonderkündigungsrecht". Doch es dürfte schwer fallen eine andere bzw. bessere Krankenkasse mit einem günstigeren Zusatzbeitragssatz zu finden.
MeiDresden.de fragte bei einigen Krankenkassen nach:
AOK: der Verwaltungsrat der AOK PLUS hat sich am 18.12.2020 auf einen Zusatzbeitragssatz von 1,2 Prozent für die Zeit ab 1. Januar 2021 verständigt. Der neue Beitragssatz beträgt damit zukünftig 15,8 Prozent. Unsere Kunden werden in Briefen ab dem 27.12.2020 über diese Änderung schriftlich informiert. Mögliche Fragen werden rund um die Uhr kostenfrei am Servicetelefon der Gesundheitskasse unter 0800 1059000 beantwortet.In den Jahren 2017 bis 2020 betrug der Beitragssatz der AOK PLUS 15,2 Prozent.
DAK-Gesundheit: Die DAK-Gesundheit hält ihren Beitragssatz auch 2021 stabil. Trotz steigender Leistungsausgaben im Gesundheitssystem und anhaltender Corona-Pandemie werden die 5,6 Millionen Versicherten im 5. Jahr in Folge nicht zusätzlich belastet. Das hat unser Verwaltungsrat bereits am 30. November beschlossen und einen Haushalt von mehr als 25 Milliarden Euro verabschiedet. Der Beitragssatz bleibt damit bei 16,1 Prozent.
IKK-Classic: Der Zusatzbeitragssatz der IKK classic steigt zum 1. Januar 2021 von bisher 1 Prozent auf 1,3 Prozent. Dies entspricht dem vom Bundesgesundheitsministerium festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Die Information unserer 2,4 Millionen Mitglieder erfolgt per Brief seit dem 10. Dezember und soll bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein.
Barmer: Durch die Belastbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung kann in einer so schweren Zeit schnell, unbürokratisch und effektiv geholfen werden“, sagte Bernd Heinemann, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Barmer. Doch im Jahr 2021 wachse der finanzielle Druck auf die gesetzliche Krankenversicherung noch einmal zusätzlich. Um die finanziellen Lasten zu tragen, ergebe sich nach Beschluss des Verwaltungsrates beim Zusatzbeitragssatz ein Mehrbedarf von 0,4 Prozentpunkten ab dem 1. Januar 2021. Die Kasse habe durch eine tiefgreifende Restrukturierung und ein effizientes Management über fünf Jahre den Beitragssatz trotz permanent steigender Leistungsausgaben stabil gehalten. Der Beitragssatz der BARMER beträgt 15,7 Prozent. Der Zusatzbeitragssatz macht davon 1,1 Prozent aus.
Unter dem folgenden Link finden sie eine Liste der Krankenkassen-Zusatzbeiträge: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf