Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahren dazu, vor dem Abschluss einer Fahrradversicherung verschiedene Angebote zu prüfen und mit dem individuellen Bedarf abzustimmen. Sowohl die Kosten als auch der Leistungsumfang der Policen können aus Sicht der Verbraucherschützer sehr unterschiedlich sein. Demnach sei es wichtig, das Kleingedruckte der Verträge auf verschiedene Leistungsdaten zu überprüfen.
Was leistet der Versicherer im Falle eines Diebstahls?
"Einige Verträge leisten nach einigen Jahren nur noch den Zeitwert und nicht mehr den Neuwert des gestohlenen Fahrrades", warnt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Mit dem Zeitwert lässt sich in der Regel aber kein adäquates neues Fahrrad finanzieren."
Schreibt der Versicherer vor, wie das Fahrrad zu sichern ist?
"Einige Versicherer legen in ihren Verträgen fest, mit welchem Schloss oder Schlossfabrikat das Fahrrad zu sichern ist. Nur dann leisten sie im Falle eines Diebstahls", so Klug. Es gibt auch Verträge, die vorschreiben, dass das Fahrrad an einem festen Gegenstand angeschlossen werden muss."
Ist mit der Auszahlung der Kauf eines neuen Fahrrades verknüpft?
"Es gibt Versicherer, die nur dann eine Entschädigung leisten, wenn die Versicherungsnehmer nach dem Diebstahl eine Rechnung für ein neu erworbenes Fahrrad in gleicher Art und Güte einreichen", so Klug. "Wollen sich die Versicherungsnehmer gar kein neues oder nur ein weniger hochwertiges Fahrrad kaufen, kann es sein, dass der Versicherer nicht oder nur den Zeitwert zahlt." Die Verbraucherzentrale Hamburg berät Betroffene bei Problemen mit ihrem Versicherer.
"Verbraucherinnen und Verbraucher sollten vor Vertragsschluss darauf achten, dass im Leistungsfall auch wirklich der Wiederbeschaffungswert ausgezahlt wird. Zahlt der Versicherer hingegen nur die Wiederbeschaffungskosten aus, müssen die Versicherten tatsächlich ein neues Rad kaufen, deren Kosten dann vom Versicherer erstattet werden. Andersfalls gehen sie leer aus", so Klug.
Was ist unmittelbar nach einem Diebstahl zu tun?
"Wurde das versicherte Fahrrad gestohlen, sollten Versicherte den Diebstahl zur Anzeige bringen und den Schaden dem Versicherer melden. Und das so schnell wie möglich", rät Klug. Es gibt Unternehmen, die dafür in ihren Vertragsbedingungen eine Frist setzen." Zudem sollten Versicherte aus Sicht der Verbraucherschützer unbedingt darauf achten, die Rechnung für das Fahrrad und das geknackte Schloss aufzubewahren, um diese auf Nachfrage dem Versicherer vorlegen zu können. Um dieses Prozedere zu vereinfachen, empfehlen die Verbraucherschützer bei der Polizei einen sogenannten Fahrrad-Pass einzurichten. So liegen der Polizei im Falle einer Anzeige bereits alle erforderlichen Unterlagen vor: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/diebstahl-von-zweiraedern/fahrradpass/
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg e.V.