Die Verbandsversammlung des ZVON* hat in seiner Sitzung beschlossen, dass ab dem Fahrplanwechsel am 10.12.2023 alle RegionalExpresszüge der Linie RE2 der Die Länderbahn GmbH (DLB) auch in Sohland halten. Bisher halten dort nur Züge der RegionalBahn-Linie RB 61 im Zwei-Stunden-Takt sowie zweimal täglich je Richtung ein RE 2. Im 20 km langen Abschnitt zwischen Wilthen und Ebersbach / Sachsen kommt nun ein Halt hinzu. Auswirkungen auf die Fahrzeit hat der Halt nicht. Es werden geringe Reserven aus dem Fahrplan RE 2 genutzt, um den Halt zu realisieren. Der Halt in Sohland verbessert die verkehrliche Erschließung der Gemeinde erheblich. Zukünftig hat Sohland damit eine stündliche Verbindungen in Richtung Bischofswerda und in die Landeshauptstadt, sowie in Richtung Zittau. Zwischen den Bussen der PlusBus-Linie +511 aus Richtung Wehrsdorf und dem Sohlander Oberdorf und den Zügen des RE2 bestehen am Bahnhof Sohland sowohl in der Woche, als auch am Wochenende gute Anschlüsse.

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Im Rahmen der Verbandsversammlung wurde über die Haushaltsplanung des ZVON informiert. In den vergangenen Jahren wurde die Haushaltsplanung für das Folgejahr immer in der letzten Verbandsversammlung des Jahres im November / Dezember beschlossen. In diesem Jahr konnte die Verbandsversammlung keinen Beschluss über den Haushalt 2024 fassen. Hintergrund ist, dass wesentliche Grundlagen für die Haushaltsplanung unklar sind und mit den derzeit gesetzesgemäßen Planungsgrößen ein erhebliches Defizit im Haushalt 2024 ausgewiesen werden müsste. Der ZVON erhält zur Finanzierung der Angebote im Schienenpersonennahverkehr und seiner weiteren Aufgaben Mittel vom Bund, die der Freistaat Sachsen nach einem festgelegten Schlüssel als Regionalisierungsmittel an die Verkehrsverbünde im Freistaat auszahlt.

Die Bundesregierung hat die Regionalisierungsmittelzahlung an die Bundesländer in diesem Jahr deutlich erhöht. Damit sollen die Energiekostensteigerungen bei den Verkehrsunternehmen kompensiert werden.Es ist notwendig, dass der Freistaat Sachsen die beschlossenen Hilfen vornimmt und den Zweckverbänden in den nächsten Jahren entsprechend mehr Regionalisierungsmittel zur Verfügung stellt. Dazu ist zeitnah die Finanzierungsverordnung (FinVO) des Freistaates für 2024 ff. zu verabschieden. Andernfalls drohen erhebliche Abbestellungen von SPNV-Leistungen. Insgesamt würde das 200.000 - 300.000 Zugkilometer pro Jahr betreffen.

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Erst wenn der Haushaltsentwurf ein genehmigungsfähiges Volumen erreicht hat (nach Inkrafttreten der FinVO), kann dieser in die Verbandsversammlung eingebracht werden. Die Gespräche mit dem Freistaat Sachsen sind sehr konstruktiv, sodass die der ZVON eine große Wahrscheinlichkeit sieht, dass kein Abbestellungsszenario eintreten wird. Ein weiterer Beschluss wurde zum Thema Tarifbestimmungen gefasst. Ab 1.4.2024 wird werden die Mitnahmeregelungen in den Tarifbestimmungen des ZVON vereinheitlicht. Die Verkehrsunternehmen im ZVON hatten beantragt, dass künftig auf alle Tageskarten im ZVON-Tarif 3 Kinder bis zum 15. Geburtstag mitgenommen werden können. Das betrifft ZVON-Tageskarten für die Stadtverkehre, ZVON-Tageskarten für bestimmte Relationen sowie ZVON-Verbundraumtageskarten.

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In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde für den ZVON ein neuer Geschäftsführer bestellt. Hans-Jürgen Pfeiffer wird zum Jahresende in den Ruhestand gehen und damit abberufen. Seine Nachfolge tritt Christoph Mehnert an. Er führt ab dem 1.1.2024 auch die Geschäfte der VON GmbH.

*) Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien 

Quelle: ZVON