Mittlerweile müssen private Wohnräume überall in Deutschland mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Die Frist für die Nachrüstung von Bestandsgebäuden ist seit geraumer Zeit auch im letzten Bundesland abgelaufen. Damit gilt bundesweit eine flächendeckende Pflicht zur Installation der Warngeräte. „Zudem ist bei zahlreichen Rauchwarnmeldern im laufenden Jahr wieder ein Austausch erforderlich, weil die maximale Lebensdauer erreicht ist“, erinnert Mike Mitzschke, DEKRA Niederlassungsleiter in Dresden. Die DIN-Norm 14676 empfiehlt den Austausch spätestens zehn Jahre nach der Installation. Allerdings sind auch Geräte im Einsatz, die bereits nach acht oder fünf Jahren auszutauschen sind. Ob ein Wechsel fällig ist, zeigt ein Blick auf das Austauschdatum, das auf dem Typenschild des Gerätes zu ersehen ist

 DEKRA rät regelmässig Rauchwarnmelder zu checken. Symbolfoto (Pixabay)DEKRA rät regelmässig Rauchwarnmelder zu checken. Symbolfoto (Pixabay)

Jedes Jahr kommen in Deutschland rund 350 Menschen bei Bränden ums Leben. Dabei sterben 95 Prozent der Brandopfer nicht durch Feuer, sondern durch Rauch. Die Rauchmelderpflicht gilt in allen Bundesländern mindestens für alle Schlafräume und Flure, die als Fluchtwege dienen. Verantwortlich für den Einbau und den Austausch sind die Wohnungseigentümer. Mieter müssen ihre Vermieter informieren, wenn ein Rauchmelder nicht funktioniert oder fehlt.

Der DEKRA Brandschutzexperte empfiehlt, beim Kauf von Rauchmeldern auf Qualität zu setzen. Hochwertige Geräte sind an der Kennzeichnung ‚Q‘ zu erkennen. Damit die Geräte dauerhaften Schutz bieten, müsse ihre Funktion außerdem anhand der Prüftaste monatlich gecheckt werden. Wenn die Batterie fast leer ist, geben Rauchwarnmelder von sich aus als Störungssignal ein kurzes Piepen im Abstand von einigen Sekunden ab. Spätestens dann sollte das Gerät ausgetauscht oder – bei einfachen Modellen – die Batterie ersetzt werden.

Quelle DEKRA Niederlassung Dresden