Seit dem 1. Januar 2025 gilt für Altkleider und Alttextilien die sogenannte Getrenntsammlungspflicht. Demnach dürfen alte, unbrauchbare Kleidungsstücke nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden. Viele verunsicherte Verbraucher und Verbraucherinnen haben sich deshalb in den vergangenen Wochen an die Verbraucherzentrale Hamburg gewandt. Die Verbraucherschützer stellen klar: Stark verschmutzte oder kaputte Textilien, die als sogenannter Textilmüll nicht verwertet werden können, gehören weiterhin in den Restmüll, während gut erhaltene Kleidungsstücke zur Wiederverwendung in die Altkleidersammlung gegeben werden sollten.
Symbolfoto Pixabay
"Eine getrennte Sammlung beschädigter Textilien ist derzeit weder ökologisch sinnvoll noch technisch realisierbar", erklärt Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale Hamburg. Seiner Einschätzung nach fehlen nicht nur die notwendigen Sammelsysteme für Textilmüll, sondern auch geeignete Verwertungsverfahren, mit denen sich Textilfasern großflächig zur Wiederverwertung recyceln lassen. "Daher sei die Entsorgung zerschlissener oder stark verschmutzter Kleidung über den Restmüll derzeit die beste Lösung, auch wenn die EU-Abfallrahmenrichtlinie und das Kreislaufwirtschaftsgesetz eigentlich etwas anderes vorschreiben, so Jorde. Gut erhaltene Kleidungsstücke sollten jedoch weiterhin über die bereits vorhandenen Altkleidercontainer entsorgt werden.
Fast Fashion und fehlende Vorgaben verschärfen Problem
Trotz der wachsenden Umweltprobleme im Textilsektor gibt es bislang weder auf EU- noch auf nationaler Ebene verbindliche Vorgaben zum Ökodesign von Textilien - abgesehen von allgemeinen Aussagen zur erweiterten Verantwortung der Hersteller. Gleichzeitig bringt die Fast-Fashion-Industrie enorme Mengen an kurzlebiger, minderwertiger Kleidung auf den Markt, die meist nicht wiederverwendet oder recycelt werden kann. "Die Textilwirtschaft muss sich grundlegend neu ausrichten, damit langfristig Ressourcen geschont und die Abfallmenge reduziert wird", fordert Umweltexperte Jorde. Gleichzeitig sei der Gesetzgeber in der Pflicht, strengere Vorgaben für mehr Nachhaltigkeit bei der Textilproduktion zu schaffen, um die Umweltbelastung wirksam einzudämmen.
Nachhaltigkeit beginnt beim Kleiderkauf
Die Verbraucherzentrale rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, auf hochwertige und langlebige Kleidung zu setzen, da diese seltener ersetzt werden muss. Reparaturen oder Anpassungen verlängern die Lebensdauer zusätzlich. Wer sich beim Kauf neuer Kleidungsstücke für Monogewebe entscheidet, handelt ebenfalls umweltfreundlicher. Diese bestehen aus nur einer einzigen Faserart und lassen sich deutlich einfacher recyceln als Mischgewebe, weil keine aufwendige Trennung verschiedener Materialien nötig ist.
Hintergrund: Die seit dem 1. Januar 2025 geltenden Regelungen zur Getrenntsammlung von Textilien basieren auf einer EU-Richtlinie (Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle), die 2008 verabschiedet und im Jahr 2020 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt wurde.
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Tipp: Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihre Garderobe bald fürs Frühjahr umstellen wollen, können sich bei der Verbraucherzentrale Hamburg informieren.
- Kostenloser Online-Vortrag "Korrekte Klamotten" am 4. März; Anmeldung unter www.vzhh.de/veranstaltungen
- Unabhängige Informationen zum Entsorgen abgelegter Kleidung; Infos unter www.vzhh.de/kleidung-entsorgen
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg e.V.