Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 28-jährigen Tunesier und zwei Libyer (22 und 33 Jahre) Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Den Beschuldigten liegt u. a. schwerer Raub zur Last. Die Beschuldigten sollen sich am 31. Mai 2025 gemeinsam mit zwei weiteren bislang unbekannten Personen in die Dresdner Neustadt in der Absicht begeben haben, unter Nutzung gefährlicher Gegenstände gegen Personen vorzugehen, um Geld und Wertgegenstände zu entwenden.
Gericht Dresden © MeiDresden.de
In Umsetzung dieses Tatentschlusses sollen die Beschuldigten gemeinsam mit den beiden unbekannten Mittätern gegen 03:30 Uhr auf der Alaunstraße in Dresden einem 20-jährigen Ukrainer sein Mobiltelefon aus der Jackentasche entwendet haben. Als dieser versuchte, das Telefon wiederzuerlangen, soll ihn der Tunesier mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der 33-jährige Libyer soll sodann versucht haben, auf den Geschädigten mit einem Messer einzustechen, was ihm jedoch nicht gelang, da der Geschädigte den Stichbewegungen ausweichen konnte. Der 22-jährige Libyer soll die Auseinandersetzung genutzt haben, um dem Geschädigten noch weitere Gegenstände zu entwenden, u. a. zwei Geldkarten und 30 Euro Bargeld.
Die drei Beschuldigten konnten durch die Polizei bereits kurz nach der Tat festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden noch am gleichen Tag Haftbefehl gegen alle drei Beschuldigte erlassen. Die zwei Libyer befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Den Haftbefehl gegen den 28-jährigen Tunesier hat der Ermittlungsrichter am 20. August 2025 gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Der 28-jährige Tunesier und der 33-jährige Libyer sind bereits vorbestraft. Der 22-jährige Libyer ist nicht vorbestraft. Die Beschuldigten haben zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden