ARD und ZDF ziehen für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor das Bundesverfassungsgericht. Die Länder haben im Vorfeld beschlossen, bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Dezember die noch offenen Finanzierungsfragen zu klären und dann zu entscheiden. Das ist wo der ARD und dem ZDF zu lange und haben am Dienstag Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Der Vorsitzende der Rundfunkkommission, Ministerpräsident Alexander Schweitzer und der Co-Vorsitzende, Ministerpräsident Michael Kretschmer, äußerten sich zur heute bekannt gewordene Entscheidung von ARD und ZDF, noch vor der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, am 12. Dezember 2024, die Anpassung des Rundfunkbeitrages von 18,36 Euro auf 18,94 Euro vor dem Bundesverfassungsgericht einzuklagen.
»Ich bedaure, dass die Rundfunkanstalten bereits heute Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. Wir Länder haben beschlossen, bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Dezember die noch offenen Finanzierungsfragen zu klären und zu entscheiden. Daran arbeitet die Rundfunkkommission der Länder. Der Schritt nach Karlsruhe kann nur eine Ultima Ratio sein. Jedenfalls ist der Konflikt um die Beitragserhöhung für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wenig zuträglich. Wir brauchen ein vereinfachtes, rechtssicheres und resilientes Verfahren für den Rundfunkbeitrag. An diesem Systemwechsel arbeiten wir – unabhängig von der nun eingereichten Klage. Ich will aber auch zum Ausdruck bringen, dass es nach dem Willen eines Großteils der Länder nicht zu dieser Klage hätte kommen müssen: Die Mehrheit der Länder – einschließlich Rheinland-Pfalz – haben sich immer dafür eingesetzt, der verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachzukommen und die KEF-Empfehlung umzusetzen. Dies hätte eine Anpassung des Rundfunkbeitrages weit unterhalb der allgemeinen Preisentwicklung bedeutet«, so Ministerpräsident Alexander Schweitzer.
Ministerpräsident Michael Kretschmer betonte: »Die Ankündigung einer Klage der Anstalten zum Rundfunkbeitrag nehmen wir zur Kenntnis. Das Reformpaket der 16 Länder steht und weist einen klaren Weg. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Akzeptanz – und die gibt es nur durch Veränderungen. Die offenen Fragen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wollen wir auf der MPK im Dezember gemeinsam klären.«
Quelle: Sächsische Staatskanzlei