Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Deutsche (19 und 20 Jahre) Anklage zum Amtsgericht Dresden – Jugendrichter – wegen des Verdachts der
gemeinschaftlichen gemeinschädlichen Sachbeschädigung erhoben.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, am 18.02.2023 gegen 12:00 Uhr entsprechend ihres zuvor gefassten gemeinsamen Tatplans auf das Reiterstandbild Goldener
Reiter, Neustädter Markt in Dresden geklettert zu sein und sich auf den Sockel des Denkmals gesetzt zu haben. Sodann sollen die Beschuldigten ein Plakat
entfaltet haben, auf dem stand »ART. 20A GG = LEBEN SCHÜTZEN« und »LETZTE GENERATION VOR DEN KIPPPUNKTEN«. Nach einiger Zeit kletterten die Beschuldigten wieder hinab. Durch das Besteigen des Goldenen Reiters wurde eine Sandsteinfuge und ein Stehfalz der Blechabdeckung verbogen und es entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.011,50 EUR, was die Beschuldigten zumindest billigend in Kauf genommen haben sollen.
Die Beschuldigten sind nicht vorbestraft. Sie haben keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden