Eigentlich sollte es um den Hauptbahnhof Dresden sauber sein, doch weit gefehlt. An den Geländern unzählige "Fahrrad-Leichen", die seit sehr langer Zeit davor sich hinvegetieren. Doch so einfach entfernen, ist nicht möglich, so das Straßen- und Tiefbauamt auf Nachfrage. "Allein der Umstand, dass ein Rad längere Zeit ungenutzt bleibt, berechtigt jedoch nicht zum Handeln. „Dauerparker“ (mit Schloss gesicherte, fahrbereite und ggf. auch alte unansehnliche Fahrräder) können somit nicht entfernt werden", so das Straßen- und Tiefbauamt. Eine sofortige Entsorgung erfolgt nur, wenn das Rad deutlich erkennbar, zum Beispiel durch fehlende Teile oder starke Beschädigungen als Schrottrad angesehen werden kann.
Wie funktioniert die Entfernung von "Fahrrad-Leichen"? Das ganze folgt einem Prozedere.
- Zu erst wird das Rad mit einem Aufkleber versehen, mit dem die unbekannte Eigentümerin/der unbekannte Eigentümer auffordert wird, das Rad innerhalb einer Frist (in der Regel 2 Wochen) zu entfernen
- Nach der Fist erfolgt eine Kontrolle ob das Rad entfernt wurde. Diese Prozedur muss zum Teil mehrfach wiederholt werden, z.B. wenn nur die Aufkleber abgerissen werden, das Fahrrad aber nicht entfernt wird
- Ist nach Fristablauf das Rad noch vor Ort, wird es entfernt und für min. 6 Wochen eingelagert. Der Eigentümer hat die Möglichkleit sein rad wieder zu bekommen
- Sofern die entfernten und nicht abgeholten Räder noch instandgesetzt werden können, werden diese an gemeinnützigen Vereine übergeben. Vor jeder Reparatur wird geprüft, ob eine Diebstahlmeldung zum Fahrrad vorliegt. In den Fahrradwerkstätten der Vereine, können Bürgerinnen und Bürger die Räder kostengünstig erwerben
- Nicht mehr reparaturfähige Fahrräder oder Teile davon werden verschrottet