Ab Anfang Januar soll die Wasserstraße Elbe in abgestimmten Zeitfenstern für die gewerbliche Binnenschifffahrt freigegeben werden. Zudem soll mit der Einrichtung weiterer Parkflächen am Freitag auch die Situation am Bad Schandauer Bahnhof verbessert werden.
Zeitfenster für Schifffahrt auf der Elbe
Die Regelung für die Elbe-Schifffahrt wurde gemeinsam mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Elbe vereinbart. Als ein erster Schritt soll damit die gewerbliche und insbesondere die touristische Schifffahrt auf der Elbe wieder ermöglicht werden. Bis die Regelung anlaufen kann, sind die erforderlichen Messsysteme weiter einzurichten und zu kalibrieren.
Die Freigabe für die Durchfahrt unter der Elbebrücke soll auf Antrag beim WSA Elbe den genehmigten Fahrzeugen jeweils für ein Zeitfenster zur Passage erteilt werden. Dafür wird im Vorfeld mit den eingerichteten Messsystemen der aktuelle Zustand des Bauwerks geprüft. Dieses Verfahren wird voraussichtlich Anfang Januar in Betrieb gehen. Im nächsten Schritt wird angestrebt, dass die Elbebrücke ohne zeitliche Einschränkungen von der gewerblichen Binnenschifffahrt passiert werden kann.
Erweiterung Parkflächen an Elbefähre und Bahnhof
Weiterhin erfolgen intensive Abstimmungen mit allen Beteiligten, um die Situation im Umfeld des Bahnhofs und der Elbefähre zu verbessern. Die Einrichtung weiterer Parkflächen in der Straße „Bahnhof Bad Schandau“ ist im Laufe des Tages geplant. Die zusätzlichen Parkplätze werden im Bereich unterhalb der Eisenbahnbrücke sowie in der Kurve der Auffahrt zur Schandauer Straße eingerichtet. Die Straße wird vom Kreisverkehr kommend bis zur B 172/Schandauer Straße weiterhin als Einbahnstraße ausgeschildert. Auch die Friedrich-Gottlieb-Keller-Straße bleibt von der Schandauer Straße bis zum Kreisverkehr als Einbahnstraße ausgewiesen.
Quelle: LANDESAMT FÜR STRASSENBAU UND VERKEHR