An den bevorstehenden Gedenktagen im November gelten in Sachsen besondere Schutzvorschriften. Das Ordnungsamt erinnert alle Gastwirte, Veranstalter und Betreiber von Spielhallen daran,
am Sonntag, 17. November 2024 (Volkstrauertag),
am Mittwoch, 20. November 2024 (Buß- und Bettag) und
am Sonntag, 24. November 2024 (Totensonntag),
folgende Vorschriften nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen zu beachten:

Öffentliche Tanzveranstaltungen und andere Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage widersprechen, sind von 3 bis 24 Uhr verboten. Das schließt sowohl Zirkusveranstaltungen als auch Theater- und Varietéveranstaltungen mit frech-frivolem oder belustigendem Charakter ein. Ebenso dürfen beispielsweise Spielhallen und Sportwettbüros in dieser Zeit nicht geöffnet sein. Auch öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 11 Uhr nicht gestattet.

Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Beflaggung
Anlässlich des Volkstrauertages, am Sonntag, 17. November 2024, weht am Dresdner Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, die Flagge der Landeshauptstadt Dresden auf halbmast.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden