Der Sächsische Erzieherverband ruft im Rahmen der aktuellen Tarifverhandlungen für morgen, Dienstag, 21. März 2023, zu einer Protestaktion von 15 Uhr bis 17 Uhr auf. Deshalb kann es vereinzelt zu streikbedingten Ausfällen in den städtischen Kindertageseinrichtungen kommen. Der Sächsische Erzieherverband hat die städtischen Krippen, Kitas und Horte gebeten, dies im Einzelfall mit den Eltern zu klären, da keine flächendeckenden Schließungen geplant sind. Darüber hinaus hat die Gewerkschaft ver.di ihre Mitglieder für Donnerstag, 23. März 2023, zu einem ganztägigen Warnstreik in den kommunalen Kitas und Horten in Dresden aufgerufen. Das hat der städtische Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen heute, 20. März 2023, der offiziellen Homepage von ver.di entnommen. Über die Protestaktion am 21. März 2023, den angekündigten Warnstreik am 23. März 2023 und das vom Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen vorbereitete Informationsangebot werden die Eltern noch heute in einem separaten Elternbrief informiert.
Am Streiktag veröffentlicht der Eigenbetrieb auf der städtischen Internetseite www.dresden.de/kita-streik ab 6 Uhr wieder eine Übersicht der bestreikten Kindertageseinrichtungen. Ebenfalls am Streiktag erhalten Eltern über die Hotline 0351-4885111 in der Zeit von 6 bis 14 Uhr Auskunft darüber, ob die Kita oder der Hort ihres Kindes vom Streik betroffen ist. Es gibt keine Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen. Die Kitas und Horte öffnen, sobald pädagogische Fachkräfte, die nicht dem Streikaufruf folgen wollen, für die Betreuung der Kinder zur Verfügung stehen.
Es können maximal so viele Kinder betreut werden, wie nach Personalschlüssel zulässig sind. Die Betreuung in anderen städtischen Kindertageseinrichtungen ist nur möglich, wenn dort ein Gastplatz zur Verfügung steht. Hierfür müssen Eltern das ausgefüllte „Formblatt für Gastkinder“ mitbringen sowie das Verpflegungsgeld für das Mittagessen in der Gasteinrichtung im Voraus und in bar bezahlen. Das Formblatt wird den Eltern zusammen mit dem Elternbrief ausgehändigt und ist zusätzlich auf der Internetseite www.dresden.de/kita-streik veröffentlicht. Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen empfiehlt den Eltern dennoch vorsorglich alternative Betreuungsmöglichkeiten zu organisieren.
Sollten Eltern streikbedingt ihre Kinder nicht in die Betreuung von Kita oder Hort geben können, so erhalten sie automatisch 1/20 ihres monatlichen Elternbeitrages für den Streiktag zurückerstattet. Die Kindertageseinrichtungen informieren dazu die Beitragsstelle für die entsprechende Beitragsrückerstattung. Ein gesonderter Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Den Rückerstattungsbescheid erhalten die Eltern spätestens drei Monate nach dem jeweiligen Monat, in dem die Betreuung nicht gewährleistet werden konnte.
Erst VÖ20.03.2023 15:58:44
Quelle: Landeshauptstadt Dresden