Die Landesdirektion Sachsen hat mit Wirkung von Donnerstag, 13. April 2023 den Haushalt der Landeshauptstadt Dresden für die Jahre 2023/2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 2027 bestätigt. Das Volumen beider Haushaltsjahre hat erstmals die zwei Milliarden Euro-Grenze überschritten. In den Jahren 2023 und 2024 sind Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 425 bzw. 384 Millionen Euro geplant. Der Schwerpunkt liegt, wie in den Jahren zuvor, vor allem in der Sanierung und auf Neubaumaßnahmen im Bereich der Bildungsinfrastruktur. Gleichzeitig gewinnen auch Maßnahmen für mehr Klimaresilienz im innerstädtischen Bereich an Bedeutung.
Nach wie vor gelingt es der Landeshauptstadt Dresden diese Volumina ohne Kreditaufnahmen zu schultern. So werden auf der Einnahmenseite in beiden Jahren rund 400 Millionen bzw. 412 Millionen Euro Gewerbesteuererträge erwartet. Zusätzlich sind in 2023/2024 jeweils knapp 600 Millionen Euro an Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich im Freistaat Sachsen geplant.
Angesichts des gegenwärtig schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeldes ist der Haushaltsplan jedoch mit erheblichen Risiken behaftet. Schon vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation sowie dramatisch gestiegener Energiekosten sind weitere Ausgabenanstiege in allen Bereichen zu erwarten. Dies betrifft in erster Linie die Ausgaben im Sozial- und Jugendbereich sowie die Personalkosten in Folge der zu erwartenden Tarifsteigerungen und der Unterbringung geflüchteter Menschen. Zudem werden auch weitere Kostensteigerungen im Baubereich erwartet.
Die Landesdirektion hat daher mit der Freigabe des Haushaltes der Landeshauptstadt Dresden die Auflage erteilt, zur Sicherstellung des notwendigen Haushaltsausgleiches in den Jahren 2023/2024 und zum Erhalt der Leistungsfähigkeit ihre Finanzplanung zeitnah fortzuschreiben und vorerst einen Teil der geplanten Verpflichtungsermächtigungen nicht einzugehen. Damit soll gewährleistet werden, dass ausreichend liquide Mittel zur Finanzierung der geplanten Auszahlungen verfügbar sind.
Gleichzeitig hält die Landesdirektion die Stadt vor dem Hintergrund der unmittelbar bestehenden Haushaltsrisiken dringend an, das Investitionsprogramm einer kritischen Betrachtung hinsichtlich des Gebotes der Sparsamkeit aber auch des grundsätzlichen Umfangs sowie der zeitlichen Einordnung zu unterwerfen.
Zusammen mit der Haushaltssatzung wurden auch die Wirtschaftspläne der städtischen Eigenbetriebe hinsichtlich ihrer geplanten Kreditaufnahmen genehmigt. Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Dirk Hilbert, äußerte sich in einer ersten Reaktion auf die Bestätigung der Landesdirektion: „Die Aufstellung und schließlich die Beschlussfassung des vorliegenden Doppelhaushaltes 2023/2024 sowie der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 war angesichts der bestehenden Unwägbarkeiten und der daraus entstehenden Dynamik ein großer Kraftakt. Ich habe bereits zur Beschlussfassung im Dezember 2022 auf die bestehenden Risiken hingewiesen, welche nunmehr durch die Landesdirektion nochmals verdeutlicht wurden. Wir werden nun zügig darangehen, den Haushalt umzusetzen. Gleichzeitig beweist die Landeshauptstadt Dresden – trotz der vielen Krisen – einmal mehr ihre Leistungsfähigkeit und ist in der Lage die drängenden Zukunftsaufgaben zu bewältigen.“
Nach der Bestätigung durch die Landesdirektion wird nun der Haushalt entsprechend den Anforderungen der Gemeindeordnung öffentlich ausgelegt. Nach Ablauf der gesetzlichen Auslegungsfrist wird der Haushalt dann im Anschluss zur Bewirtschaftung freigegeben.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 19. April 2023 unter www.dresden.de/amtsblatt
Die Haushaltssatzung und alle Anlagen stehen ab Donnerstag, 20. April 2023, gemäß § 76 Absatz 3 Satz 2 SächsGemO elektronisch zur Verfügung unter www.dresden.de/haushalt
Quelle: Landeshauptstadt Dresden