Aus Anlass des Dresdner Stadtfestes 2024 dürfen im Veranstaltungszeitraum vom Freitag, 16. bis Sonntag, 18. August 2024 zwischen 18 Uhr abends und 1 Uhr nachts in einzelnen Arealen keine Glasflaschen und keine Hunde mitgeführt werden. Örtlich begrenzt ist die Polizeiverordnung auf das Terrassenufer, den Theaterplatz und den Schlossplatz sowie die Augustusbrücke einschließlich der Randbereiche. Die entsprechende Polizeiverordnung steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 8. August 2024 unter www.dresden.de/amtsblatt
Hintergrund zum Hundeverbot
Das örtlich begrenzte Verbot für Hunde bezieht sich auf die besonders stark frequentierten Zonen. Gerade die Hauptbühne um den Theaterplatz und die Sophienstraße sind erfahrungsgemäß in den Abendstunden freitags und sonnabends sehr gut besucht. Für Hunde sind solche engen und lauten Situationen eine tierschutzrelevante Belastung. Außerdem könnten mitgeführte Hunde in verschiedenen Größen auch eine Gefährdung für die Besuchenden darstellen. Tiere können beengte Situationen als psychische und/oder physische Bedrohung wahrnehmen, was zu einem möglichen Aggressions- bzw. Abwehrverhalten führen kann. Verletzungen von Mensch und Tier sind nicht ausgeschlossen.
Quelle: Landeshauptstadt Dresden