Die Stadtverwaltung hat eine erneute Vorlage zur Änderung der Satzung Straßenkunst in die Gremien des Stadtrates eingebracht. Die Änderung der Satzung erfolgt auf den durch die Landesdirektion Sachsen beanstandeten Beschluss des Stadtrates vom 14. Juli 2022. Im Vorfeld der Erarbeitung der Satzungsänderung haben Gespräche unter Leitung von Herrn Bürgermeister Stephan Kühn mit den Stadtratsfraktionen stattgefunden, um die vielfältigen Positionen zur Straßenmusik zusammenzuführen.
Kühn: „Mit dem vorliegenden Satzungsentwurf wollen wir einerseits die Ausübung von Straßenkunst ermöglichen, andererseits aber auch die Belange von Anwohnenden und Gewerbetreibenden berücksichtigen. Vor allem die mit der Ausübung von Straßenmusik verbundene Lautstärke, insbesondere beim Einsatz von Verstärkeranlagen, wird häufig als Belästigung empfunden und ist Gegenstand vieler Beschwerden. Daher soll eine Mittagspause eingeführt und in ausgewählten Spielbereichen auf Verstärkeranlagen verzichtet werden. Dafür gibt es auf der Augustusbrücke keine Beschränkungen.“
Die Satzung unterscheidet bei Straßenkunst in Straßenmusik, also musikalische Darbietungen mit Gesang oder Instrumenten und akustisch wahrnehmbare Straßenkunst, wenn eine musikalische Umrahmung der Kunst erfolgt. Für Straßenmusik soll es künftig eine spielfreie Zeit von 13 bis 15 Uhr geben. Davon ausgenommen sind die Spielbereiche 31 – Augustusbrücke Südseite und 32 – Augustusbrücke Nordseite. Für akustisch wahrnehmbare Straßenkunst gibt es in dem Entwurf keine neuen zeitlichen Beschränkungen. Sie darf weiterhin von 9:30 bis 22 Uhr jeweils von der halben zur vollen Stunde ausgeübt werden.
Der Kompromissvorschlag sieht vor, dass die Spielbereiche „2-Wiener Platz Südost“, 4 und 6 auf der Prager Straße und „15 – Taschenberg“ entfallen. Die Festlegungen für die Spielbereiche 5 und 7 an der Prager Straße, 16 – Jüdenhof und 29 – Schloßplatz Ostseite sollen geändert werden: Dort dürften dann künftig keine Verstärkeranlagen eingesetzt werden. In anderen Spielbereichen können Verstärker bis 20 Uhr benutzt werden. Für die Spielbereiche 31 und 32 auf der Augustusbrücke gelten dahingehend keine Beschränkungen. Der Vorschlag sieht zudem vor, dass einzelne Spielbereiche entfallen.
Quelle: Landeshauptstadt Dresden