Das Amt für Stadtplanung und Mobilität hat im Dialog mit den ansässigen Gewerbetreibenden eine Werbe- und Gestaltungssatzung für die Prager Straße, den Wiener Platz und den Ferdinandplatz erarbeitet. Damit möchte die Landeshauptstadt Dresden die architektonisch-stadträumlichen und künstlerischen Qualitäten dieses Einzelhandels- und Gastronomiestandortes stärken.

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Was regelt die Werbe- und Gestaltungssatzung?
Die Aufwertung soll behutsam, schrittweise und mittels weniger einheitlicher Grundsätze erfolgen: Werbung und Außenmöblierung wie Tische, Stühle, Schirme und Warenauslagen ist so zu gestalten, dass sie die gestalterische Qualität des Stadtraumes unterstützt. Die Prager Straße gilt in Fachkreisen als ein herausragendes städtebauliches Ensemble der Nachkriegszeit. Kunst am Bau, Skulpturen im öffentlichen Raum, Wasserspiele und Architekturelemente wie Kolonnaden und Durchgänge prägen die Flanier- und Einkaufsmeile. Diese identitätsstiftenden Elemente sollen nicht verstellt oder überdeckt werden.

Wie ordnet sich die Satzung in das Regelwerk ein?
In Teilbereichen der Prager Straße und am Wiener Platz gelten Bebauungspläne, die Regelungen zu Werbeanlagen enthalten. In den vergangenen Jahren sind viele gute Beispiele entstanden, an die die Satzung anknüpft. Mit ihr gelten für das gesamte Areal gleiche Regeln für alle Gewerbetreibenden. Beispielsweise hat sich der Grundsatz bewährt, Schriftzüge aus Einzelbuchstaben zusammenzusetzen. Dies führt zu einem hochwertigen Erscheinungsbild der Werbeanlage und verbessert den Gesamteindruck eines Straßenzuges. Bestehende Werbeanlagen und genehmigte Sondernutzungen haben Bestandsschutz. Das Amt versteht die Satzung als „lernendes Regelwerk“. Dies bedeutet, dass sie auf Praktikabilität geprüft und bei Bedarf unter Beteiligung der ortsansässigen Gewerbetreibenden nachjustiert werden soll.

Wie muss eine Innenstadt aussehen, die Menschen zum Einkaufen und Verweilen einlädt?
Durch die Corona-Pandemie und den immer stärker voranschreitenden Online-Handel stehen vorwiegend vom Einzelhandel geprägte Innenstädte unter Druck. Das gilt auch für die Prager Straße und den Wiener Platz.

Baubürgermeister Stephan Kühn: „Eine Werbe- und Gestaltungssatzung kann sicher nicht allein die Attraktivität der Dresdner Innenstadt gewährleisten, aber in Ergänzung mit anderen städtischen und privaten Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zu einer auch zukünftig attraktiven Innenstadt leisten. Ein gutes Beispiel ist der Neumarkt, wo es schon seit 2006 eine ganz ähnliche Satzung gilt.“

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Die Dresdner Stadtverwaltung arbeitet zusammen mit Partnern an einer Zukunftsstrategie für die Innenstadt. Das Projekt mit dem Titel „DD findet InnenStadt“ unterstützt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit 1,83 Millionen Euro aus dem Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“. Die Landeshauptstadt Dresden will das Stadtzentrum mit vielfältigen Maßnahmen beleben, weil die Besucherfrequenz tendenziell abnimmt und zunehmend mehr Ladenlokale leer stehen. Ziel ist eine zukunftsfähige und krisenfeste Innenstadt als Ort für Handel, Arbeit, Wohnen, Kultur, Freizeit und Gemeinschaft. Besonderes Augenmerk liegt auf den Wirkungsmöglichkeiten von Kultur- und Kreativwirtschaft. Leerstehende Räume sollen mit innovativen Nutzungsideen aus Kultur und Kreativwirtschaft, Pop-Up-Stores, Handwerk und Bildung bespielt werden und so zur Belebung und Funktionsvielfalt beitragen. „Neben unserem Ansatz, mit Baumpflanzungen und der Neugestaltung von Freiflächen mehr Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu schaffen, wollen wir mit einem Strauß an Maßnahmen dazu beitragen, das Stadtzentrum zu beleben und für die Herausforderungen Klimawandel und Digitalisierung fit zu machen“, so Kühn.

Wie ist die Satzung entstanden?
Das Amt für Stadtplanung und Mobilität trat in den Dialog mit den ortsansässigen Gastronomen, Händlern und Hoteliers und führte mehrere Beteiligungsformate durch. Alle Mitwirkenden bestätigten die Sinnhaftigkeit einer Werbe- und Gestaltungssatzung. Über einen Ideenaustausch und eine Online-Befragung holten die Planer Anregungen der Gewerbetreibenden ein und erarbeiteten auf dieser Grundlage die Satzung. Im nächsten Schritt stellte die Stadt den Gewerbetreibenden die Inhalte der Satzung Paragraph für Paragraph vor. Die Regelungen wurden diskutiert anhand der Frage, ob sie für wirtschaftlich zumutbar und praktisch sinnvoll umsetzbar sind. Im Nachgang prüfte das Amt für Stadtplanung und Mobilität, ob die angedachten Vorgaben genügend Spielraum lassen.

weitere Informationen zum Projekt „DD findet InnenStadt“: www.dresden.de/zukunft-innenstadt

Quelle: Landeshauptstadt Dresden

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