Jedes Jahr findet im Winter im Wald die Holzernte statt. Zwar ist der Holzeinschlag im Wald laut Gesetz das ganze Jahr über erlaubt, jedoch eignet sich die kalte Jahreszeit aus verschiedenen Gründen am besten: Im Winter bauen die Vögel keine Nester und sie brüten auch nicht. Säugetiere haben keine Jungtiere zu versorgen und auch Insekten verkriechen sich in den Boden oder unter Baumrinden zum Überwintern. Und auch Pflanzen sind in den Wintermonaten weniger aktiv als im Frühjahr und Sommer. Bäume stehen nicht „im Saft“, was die Holzernte erleichtert. Das Laubholz hat keine Blätter mehr, so dass die Kronen zur Gefahrenabschätzung bei der Ernte mit der Motorsäge besser eingesehen werden können. Und die allgemein kühlere Witterung erleichtert die anstrengende körperliche Arbeit im Freien. Was die schweren Forstmaschinen betrifft, so werden negative Auswirkungen auf den Boden neben den üblichen technischen Vorkehrungen zusätzlich minimiert, wenn der Boden gefroren ist.

Ein Harvester erntet die Bäume entrindet sie und schneidet sie zu   Foto: Landeshauptstadt DresdenEin Harvester erntet die Bäume entrindet sie und schneidet sie zu Foto: Landeshauptstadt Dresden

Holz ist als Rohstoff attraktiv, weil er nachwächst. Die Holzernte orientiert sich unter anderem am Wuchsverhalten der Baumarten sowie am Verwendungszweck. So muss Furnierholz oder Holz für Musikinstrumente besondere Eigenschaften haben. Gebraucht wird hier ein besonders gerade gewachsener Stamm, ein gleichmäßiger Jahrringaufbau und meist eine bestimmte Dimension. Diese Bäume bedürfen über einen langen Zeitraum hinweg bereits im Wald einer besonderen Behandlung.

Wenn ein Baum gefällt wird, gibt er Licht, Raum und Wasser für die folgende Baumgeneration und die benachbarten Bäume frei. Um dem Wald durch die Entnahme von Bäumen andererseits nicht zu viele Nährstoffe zu entziehen, wird darauf geachtet, Baumteile im Wald zu belassen. Dabei handelt es sich um Äste und feinere Zweige, die am Waldboden nach und nach zersetzt und wieder zu Erde werden. Auch wenn dies dem einen oder anderen Waldbesucher möglicherweise etwas „unordentlich“ erscheint, so ist dieses Totholz ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems.
Das Waldgesetz gibt für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) Rahmenbedingungen zur forstlichen Nutzung des Waldes vor: § 16 SächsWaldG beschreibt die ordnungsgemäße Forstwirtschaft, deren einzelne Elemente in den darauffolgenden Paragraphen näher geregelt sind. Solche sind zum Beispiel die „Nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes“ (§ 17 SächsWaldG), die „pflegliche Bewirtschaftung des Waldes“ (§ 18 SächsWaldG) oder die „Regelungen zu Kahlhieben“ (§ 19 SächsWaldG).

Ein Forwarder rückt das Holz aus dem Wald und bringt es zum Polterplatz   Foto: Landeshauptstadt DresdenEin Forwarder rückt das Holz aus dem Wald und bringt es zum Polterplatz Foto: Landeshauptstadt Dresden

Mit dem aktuellen Start der Holzernte-Saison ist für Erholungsuchende besondere Vorsicht im Wald geboten. Detlef Thiel, Leiter des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, mahnt daher: „Beachten Sie entsprechende Banner und Flatterband, die vorübergehend ein Waldareal auf Grund von Holzerntemaßnahmen sperren und folgen Sie den Hinweisen des Forstpersonals. Es ist lebensgefährlich, sich einer arbeitenden Forstmaschine zu nähern. Halten Sie sich auch nicht im Gefahrenbereich einer Baumfällung auf.“

Weitere Informationen: www.dresden.de/wald

Quelle: Landeshauptstadt Dresden

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