Streuobstwiesen verzaubern jetzt im April die sächsische Kulturlandschaft mit ihrem strahlend weißen Blütenmeer. Die Wiesen besitzen einen hohen
naturschutzfachlichen und kulturhistorischen Wert. Sie bieten vielen geschützten Fledermaus-, Vogel- und Insektenarten einen wichtigen Lebensraum. Außerdem
beherbergen sie Obstbäume alter lokaler und regionaler Kultursorten.
Kirschblüte in der Streuobstwiese Neukirchen/Pleiße. Foto © Holger Stein
Die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) ist Eigentümerin von Streuobstwiesen im Freistaat Sachsen. Diese befinden sich in verschiedenen
Landkreisen wie zum Beispiel im Landkreis Zwickau in Neukirchen/Pleiße, im Landkreis Leipzig in Trebsen, Gnandstein und Köhra und im Landkreis Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge in Freital-Weißig. Die Streuobstwiesen werden unter naturschutzfachlichen Aspekten bewirtschaftet. Die Obstbäume werden fachgerecht
geschnitten, die Wiesen extensiv gemäht und einige auch mit Schafen beweidet.
Streuobstwiesen sind auch im Freistaat Sachsen durch mangelnde Nutzung und Pflege bedroht. Immer wieder verschwinden Dörfer umgebende oder straßen- und
wegebegleitende Obstbäume. Auch das verstärkte Auftreten eines Halbparasiten, der Mistel (Viscum album), bedroht die Streuobstwiesen in Sachsen. Befallene
Bäume werden oft so stark geschwächt, dass sie absterben.
Blühender Kirschblütenzweig auf einer sächsischen Streuobstwiese Foto © Holger Stein
Streuobstbestände stehen auf der roten Liste der gefährdetsten Biotoptypen Europas. Auch im Sächsischen Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) ist der
landesweite Schutz von Streuobstwiesen im § 21 - Gesetzlich geschützte Biotope - verankert.
Quelle: Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt