❗ Aufgrund der seit mehreren Tagen anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr verfügte die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst ab sofort ein nächtliches Betretungsverbot für das Nationalparkgebiet.

Waldbrandgefahr im Nationalpark Sächsische Schweiz   Foto/Grafik © MeiDresden.deWaldbrandgefahr im Nationalpark Sächsische Schweiz Foto/Grafik © MeiDresden.de

Das Betretungsverbot gilt ab Freitag bis einschließlich Montag, den 09.09.2024. Demnach ist ab heute im Nationalpark nachts das Betreten des Waldes einschließlich aller Waldwege von 21:00 bis 6:00 Uhr untersagt. Die Nationalpark- und Forstverwaltung wird am Montag informieren, sobald die Sperrung wieder aufgehoben wird.  Die Sperrung erfolgt auf der Grundlage von § 13 Abs. 1 des Sächsischen Waldgesetzes. Fahrlässige Verstöße gegen das Betretungsverbot sind eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder bis zu 10.000 €.

Waldzufahrten sind für die Feuerwehren unbedingt freizuhalten.

Quelle: Staaatsbetrieb Sachsenforst