❗ Aufgrund der seit mehreren Tagen anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr verfügte die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst ab sofort ein nächtliches Betretungsverbot für das Nationalparkgebiet.
Waldbrandgefahr im Nationalpark Sächsische Schweiz Foto/Grafik © MeiDresden.de
Das Betretungsverbot gilt ab Freitag bis einschließlich Montag, den 09.09.2024. Demnach ist ab heute im Nationalpark nachts das Betreten des Waldes einschließlich aller Waldwege von 21:00 bis 6:00 Uhr untersagt. Die Nationalpark- und Forstverwaltung wird am Montag informieren, sobald die Sperrung wieder aufgehoben wird. Die Sperrung erfolgt auf der Grundlage von § 13 Abs. 1 des Sächsischen Waldgesetzes. Fahrlässige Verstöße gegen das Betretungsverbot sind eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder bis zu 10.000 €.
Waldzufahrten sind für die Feuerwehren unbedingt freizuhalten.
Quelle: Staaatsbetrieb Sachsenforst