Dresden (ots) Am 25. Oktober 2024, gegen 20:00 Uhr, wurde die Bundespolizei am Hauptbahnhof Dresden gerufen, weil es in einem Zug aus Tschechien einen Vorfall gegeben hatte. Ein Zugbegleiter hatte gemeldet, dass zwei Reisende keinen Fahrschein besaßen und sich zudem nicht ausweisen wollten. Bei der Kontrolle durch die Beamten der Bundespolizei wurden zwei männliche und eine weibliche Person festgestellt. Die weibliche Person, eine 30-jährige Staatsangehörige aus Tschechien, hatte eine sehr junge Katze in einer Tragetasche bei sich. Die Beamten wurden auf sie aufmerksam, da der Verdacht bestand, dass gegen das Tiergesundheitsgesetz verstoßen wurde.
Die 30-jährige Frau gab an, die Katze auf der Straße in Tschechien gefunden zu haben. Sie konnte jedoch keinen europäischen Heimtierausweis und keinen Nachweis über die erforderlichen Impfungen vorlegen, die für den Grenzübertritt notwendig sind. Die Katze wurde daraufhin in das städtische Tierheim gebracht.
Bei der Überprüfung der Identität der Frau stellte sich heraus, dass gegen sie ein Vollstreckungshaftbefehl in Höhe von 800 Euro wegen Erschleichens von Leistungen und Hausfriedensbruchs vorlag. Da sie die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde sie vorläufig festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Chemnitz gebracht.
Bei der Durchsuchung ihres Rucksacks fanden die Beamten mehrere Tüten mit etwa 114 Gramm einer grünen pflanzlichen Substanz, die vermutlich Marihuana ist. Diese war hinter der Verkleidung des Rucksacks versteckt, zusammen mit verschiedenen Gegenständen für den Konsum von Drogen.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Dresden