Im Sommer ist das Baden in Flüssen, auch in der Elbe, wieder sehr beliebt. Allerdings ist der Aufenthalt im Wasser oftmals gefährlich und nicht überall zulässig. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Elbe macht deshalb darauf aufmerksam, dass das Baden und Schwimmen in bestimmten Bereichen auf der ganzen Breite der Bundeswasserstraße nicht erlaubt ist, insbesondere von 100 Metern oberhalb bis 100 Metern unterhalb von Brücken, Wehr- und Schleusenanlagen, einschließlich der Schleusenvorhäfen, Kraftwerksanlagen, Hafeneinfahrten sowie im Umkreis fahrender Wasserfahrzeuge.
Bitte beachten Sie die geltenden Bade-, Benutzungs- und Befahrensverbote. Das Schwimmen und Bootfahren in den gesperrten Bereichen birgt erhebliche Gefahren für Leib und Leben. Technische Anlagen laufen teils automatisch und erzeugen spontan erhebliche Strömung. Beim Springen von Brücken oder hohen Ufermauern kann das Auftreffen auf unbemerkt treibende Hindernisse im Wasser gravierende körperliche Schäden zur Folge haben.
Der Leiter des WSA Elbe, Tjark Hildebrandt, weist auf folgende Besonderheit an Wasserstraßen hin: „Sehr gefährlich ist der Sog von Schiffen. Besonders für kleine Kinder ist beim Baden in sehr flachen Buchten an der Bundeswasserstraße bei vorbeifahrenden Schiffen Vorsicht geboten. Die Schiffsschrauben ziehen das Wasser aus der Bucht und drücken es hinter dem Schiff verstärkt in die Bucht zurück.“ Eltern werden daher eindringlich gebeten, ihre Kinder zu schützen, indem sie diese regelmäßig auf die Gefahren und Verbote hinweisen.
Quelle: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe