Am Freitag, 19. Mai 2023, nach Christi Himmelfahrt, haben viele städtische Dienststellen und Einrichtungen Betriebsruhe. Während dieser ist nur ein eingeschränkter Dienstbetrieb möglich. Damit steht nicht das gesamte Leistungsangebot zur Verfügung. 

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Ausgenommen von der Betriebsruhe sind folgende Organisationseinheiten der Stadt:
− das Tierheim Dresden des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes,
− die Feuer- und Rettungswachen des Brand- und Katastrophenschutzamtes sowie die Integrierte Regionalleitstelle,
− alle Sachgebiete des Regiebetriebes Zentrale Technische Dienstleistungen, die den Aufbau des mobilen Hochwasserschutzes nach entsprechenden Einsatzplänen absichern,
− die Abteilung Standesamt des Bürgeramtes,
− die Sachgebiete Kinder- und Jugendnotdienst 1 und 2 des Jugendamtes,
− die Sachgebiete Infektionsschutz und Hygiene in medizinischen Einrichtungen sowie das Sachgebiet Friedhofs- und Bestattungshygiene der Abteilung Hygienischer Dienst des Amtes für Gesundheit und Prävention,
− die Abteilung Kommunale Märkte des Amtes für Wirtschaftsförderung,
− die Gruppe Verkehrsleitstelle als Tunnelüberwachungs- und Verkehrsmanagementzentrale des Straßen- und Tiefbauamtes,
− alle Organisationseinheiten, die Rufbereitschaftsdienste absichern,
− die städtischen Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen,
− die Einrichtungen im Kultur- und Jugendbereich,
− die Sportanlagen des Eigenbetriebes Sportstätten Dresden,
− die Fachbereiche des Eigenbetriebes Friedhofs- und Bestattungswesen (www.bestattungen-dresden.de)
− das Städtische Klinikum Dresden,
− der Gemeindliche Vollzugsdienst des Ordnungsamtes.

Hinweis: Die nächsten Brückentage sind in diesem Jahr am Montag, 2. Oktober, am Tag vor der Deutschen Einheit, und am Montag, 30. Oktober, dem Tag vor dem Reformationstag.

Weitere Informationen: www.dresden.de

Quelle: Landeshauptstadt Dresden