Für viele Dresdnerinnen und Dresdner waren die letzten Betriebskostenabrechnungen mit teuren Nachzahlungen für Heizung, Strom und andere Wohnnebenkosten verbunden. Wenn das der Fall ist, kann auch für Haushalte, die bislang noch kein Bürgergeld oder noch keine Sozialhilfe erhalten, ein einmaliger Anspruch auf Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt bestehen. Das gilt insbesondere für Erwerbstätige mit geringem Einkommen und Menschen mit geringer Rente. Darauf macht Dresdens Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann aufmerksam und rät Betroffenen, ihren Anspruch auf Bürgergeld vom Jobcenter oder Sozialhilfe vom Sozialamt anhand der Betriebs- und Heizkostenabrechnung zeitnah prüfen zu lassen.
Dr. Kristin Klaudia Kaufmann: „Wegen der gestiegenen Energie- und Brennstoffpreise kommen auf die meisten Haushalte Nachzahlungen zu. Für viele könnte das zur finanziellen Belastung werden. Das kann auch für Personen, deren Einkommen eigentlich über dem Niveau des Bürgergeldes und der Sozialhilfe liegt, einen einmaligen Leistungsanspruch für einen Monat auslösen“. In diesem Fall kommt eine Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt in Betracht. Das Geld kann auch für einen einzelnen Monat bewilligt werden. Kaufmann: „Damit soll verhindert werden, dass Haushalte mit geringem Einkommen wie Minijobber, Teilzeitbeschäftigte, Selbstständige sowie Rentnerinnen und Rentner aufgrund der Betriebskosten finanziell überfordert werden.“
Die Betriebskostenabrechnung erhalten Mieter einmal im Jahr. Dafür haben Vermieter ein Jahr lang Zeit. Für Haushalte, welche Bürgergeld vom Jobcenter oder Sozialhilfe vom Sozialamt (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, übernehmen die Sozialbehörden die Nachzahlungen. Unangemessene Kosten werden jedoch nicht übernommen. Bürgergeldempfangende können ihre Betriebskostenabrechnung beim Jobcenter einreichen, Sozialhilfeempfangende beim Sozialamt. Erwerbstätige, die bislang kein Bürgergeld beziehen und durch die Nachzahlung eine hohe finanzielle Last haben, können einmalig Unterstützung vom Jobcenter bekommen. Ähnlich verhält es sich bei Menschen, die nicht erwerbstätig sind und beispielsweise eine Rente beziehen, und aufgrund der Nachzahlung in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Sie könnten einen Anspruch auf Sozialhilfe haben.
Maßgebend ist der Kalendermonat, in dem die Nachzahlung fällig ist. Die Betriebskosten-Nachzahlung erhöht den Hilfebedarf innerhalb dieses Monats. Entscheidend ist, dass der so ermittelte Hilfebedarf mit Einkünften und Vermögen nicht gedeckt werden kann. Der Antrag auf Bürgergeld kann online unter jobcenter.digital gestellt werden. Sozialhilfe kann im Sozialamt und im Bürgerbüro beantragt werden. Die Formulare gibt es auch auf www.dresden.de/sozialhilfe
Quelle: Landeshauptstadt Dresden