In der Nacht vom 11. zum 12. April 2023 wurde "ein Feuerwerk" bzw. Feuerwerkskörper im Bereich Terrassenufer, Brühlsche Terrasse und Königsufer gezündet. Es lag keine Genehmigung vor, es handelte sich dementsprechend um eine unerlaubte Aktion, so das Ordnungsamt auf Nachfrage. Am Vormittag waren die Spuren deutlich auf der Brühlschen Terrasse sichtbar. Verrußte Bänke und Farbspuren auf den Steinen. Die Stadtreinigung war gegen 9 Uhr auf der Brühlschen Terrasse. Doch auf dem Plateau lagen noch einige Reste. Wie die Polizei mitteilte, waren 50 Beamte im Einsatz. Mit dem Einsatz stellten die Polizisten nicht zugelassene Feuerwerkskörper sicher.

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Zur Einordnung: Außerhalb von Silvester dürfen Feuerwerke der Kategorie F2 nur mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) abgebrannt werden. Hierfür muss ein begründeter Anlass vorliegen.

Das Abbrennen von Feuerwerken der Kategorie F 3 und F 4 (Mittel- und Großfeuerwerke/ sog. "professionelle" Feuerwerke) bedarf einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) oder eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG. Diese Feuerwerke bedürfen keiner Genehmigung und unterliegen lediglich einer Anzeigepflicht gemäß § 23 Abs. 2 SprengV. Dies gilt ebenso für Feuerwerke der Kategorie F 2, wenn diese durch einen Erlaubnis- bzw. Befähigungsscheininhaber angezeigt werden.

Polizeibeitrag: Polizeieinsatz in der Dresdner Innenstadt

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Quelle: Landeshauptstadt Dresden