Der Bundesrat appelliert an die Bundesregierung, den illegalen Online-Tierhandel zu bekämpfen. Er fordert, Vertriebskanäle für illegale Anbieter zu schließen, eine bessere länderübergreifende Überwachung und Nachverfolgung zu realisieren sowie Sanktionen bei Verstößen zu verschärfen.
Anonyme Angebote ohne Kontrolle
Insbesondere seit der Corona-Pandemie habe der Online-Handel mit Tieren stark zugenommen, heißt es in der Begründung einer am 2. Februar 2024 auf Initiative von Schleswig-Holstein gefassten Entschließung. Kleinanzeigen-Portale seien für den illegalen Tierhandel zu wichtigen Umschlagplätzen geworden. Anonym oder auch unter falschem Namen könnten Händlerinnen und Händler dort verschiedene Tierarten ohne jegliche Kontrolle zum Kauf anbieten.
Illegaler Welpenhandel
Gerade der illegale Welpenhandel sei ein großes Problem: Oft würden kranke und ungeimpfte Tiere verkauft, die unter widrigsten hygienischen und gesundheitlichen Bedingungen gezüchtet und gehalten worden sind. Solche vermeintlich preisgünstig erworbenen Tiere verursachten häufig enorme Folgekosten und Haltungsprobleme: Viele der Tiere würden aufgrund von Überforderung in sowieso schon überfüllten Tierheimen abgegeben.
Mafiöse Strukturen
Um das zu verhindern, müsse die Bundesregierung eine zentrale Stelle zur Recherche und Aufklärung von illegalem Tierhandel einrichten, um endlich effektiv und länderübergreifend gegen die mafiösen Strukturen der internationalen Tierproduzenten vorzugehen. Bislang würden Verkäuferinnen und Verkäufer, die illegal mit Tieren handeln, meist nur vereinzelt und zufällig erwischt und zur Verantwortung gezogen.
Onlineplattformen in der Verantwortung
Der Bundesrat drängt die Bundesregierung, endlich Maßnahmen von den Onlineportale-Betreibern einzufordern, die den illegalen Handel mit Tieren massiv erschweren. Dazu gehöre die Einführung einer Verkäufer-Identitätspflicht für den Handel mit Wirbeltieren. Die Onlineplattformen sollten außerdem über die Risiken und Missstände durch illegalen Welpenhandel informieren müssen. Würden sie gegen die Eigenkontrollpflicht verstoßen, sollte das Sanktionen zur Folge haben, verlangt der Bundesrat.
Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
Quelle: Bundesrat