Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen plant, das Hochwasserschutzkonzept für die Müglitz (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) aus dem Jahr 2003 zu überprüfen und zu aktualisieren. Es wird der Abschnitt von der Mündung in die Elbe bis zum Hochwasserrückhaltebecken Lauenstein betrachtet. Dazu fand eine Auftaktveranstaltung mit den Kommunen, den Trägern öffentlicher Belange und Verbänden statt. Auch im weiteren Bearbeitungsprozess ist eine aktive Beteiligung vorgesehen. Ziel ist es, die nötigen Maßnahmen zur Minderung von Hochwasserschäden und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes auf eine breite gesellschaftliche Basis zu stellen. Die Überprüfung des Hochwasserschutzkonzeptes ist Teil der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie. Das Konzept wird künftig zu einem Hintergrunddokument für den länderübergreifenden Hochwasserrisikomanagementplan der deutschen Elbe.
In die Bearbeitung fließen die Erfahrungen aus den Hochwassern nach 2002, die heutigen Warn- und Informationsmöglichkeiten sowie die aktuellen Hochwassergefahren- und -risikokarten mit ein. Auch werden die technischen Hochwasserschutzmaßnahmen, die seit dem Hochwasser 2002 umgesetzt wurden, berücksichtigt. Geprüft wird zudem, welcher Handlungsbedarf zur Hochwasservorsorge besteht und wie der Hochwasserschutz weiter verbessert werden kann. Dabei wird nicht nur der bauliche Hochwasserschutz betrachtet, sondern auch Themen wie die Gefahrenabwehr oder die Vorsorge in der Fläche. So werden unter anderem Möglichkeiten für neue Retentionsräume (Überschwemmungsflächen) untersucht.
Hintergrundinformation
Die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie wurde 2010 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Die Richtlinie gibt den Rahmen vor, wie innerhalb der EU mit dem Risiko durch Hochwasser umgegangen wird. So soll das Hochwasserrisiko durch Maßnahmen verringert werden, die zwischen Ober- und Unterliegern eines Flusses abgestimmt werden. Sie sollen einen angemessenen Schutz bieten und gleichzeitig möglichst wenig in die Natur eingreifen. Dafür werden Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt, die im Fall der Elbe für den gesamten Abschnitt zwischen Schöna an der Grenze zur Tschechischen Republik und Hamburg gelten. Die sächsischen Hochwasserschutzkonzepte wurden nach dem Augusthochwasser 2002 erstellt und existieren damit länger als die europäische Richtlinie. Sie werden in den nächsten Jahren sukzessive für alle Gewässer I. Ordnung und Grenzgewässer in Sachsen aktualisiert und als Hintergrunddokumente in die Managementpläne für die Elbe bzw. Oder eingebunden.
Quelle: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen