Die Umsetzung der Gaspreisbremse wirft bei vielen Kundinnen und Kunden weiterhin Fragen auf. SachsenEnergie stellt dazu fortlaufend die Antworten auf die häufigsten Fragen auf der Internetseite in Worten und auch als Video zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Kundinnen und Kunden über Social Media informiert. Im Fokus der Fragen steht, wie sich der individuelle Entlastungsbeitrag der Gaskunden zusammensetzt und berechnet wird:
Wie funktioniert die Gaspreisbremse?
Die Gaspreisbremse betrifft die Gaskunden, die aktuell mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs müssen diese Gaskunden nur 12 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Den Rest bezahlt der Staat. Für 20 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs muss der übliche Tarifpreis gezahlt werden. Dass nur 80 Prozent des Verbrauchs gedeckelt sind, ist gesetzlich festgelegt. Je nachdem wie hoch die Entlastung durch den Staat ist, ändert sich für die betroffenen Gaskunden der monatliche Abschlag.
Wie wird der prognostizierte Jahresverbrauch errechnet?
Die konkrete Entlastung wird anhand des prognostizierten Jahresverbrauchs errechnet. Basis für die Berechnung dieses Prognosewertes ist der Jahresverbrauch der 12 Monate vor dem September 2022. Diese vergangenen Verbrauchswerte werden mit angenommenen IST-Werten zur Temperatur gewichtet. Somit erhält der Energieversorger einen prognostizierten Jahresverbrauch. Bereits vor den Energiepreisbremsen haben Energieversorger diese Werte ermittelt, um vorsorglich genug Energie einzukaufen.
Warum wird ein Prognosewert und nicht der aktuelle Verbrauch einberechnet?
Der Gesetzgeber hat bewusst entschieden, dass die Entlastung anhand eines prognostizierten Verbrauchs erfolgt. Die Spanne von Herbst 2021 bis 2022 wurde gewählt, da in dieser Zeit der Verbrauch noch nicht von eine möglichen Gasmangellage beeinflusst wurde. Viele Menschen haben aufgrund der angespannten Situation im Herbst 2022 seither deutlich weniger verbraucht. Niemand soll für sein Sparverhalten im Nachhinein bestraft werden und weniger Entlastung erhalten.
Wie erfolgt die Berechnung der individuellen Entlastung?
Das erklärt sich am besten anhand eines Beispiels: Es wurde ein Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden prognostiziert. 80 Prozent dieser Menge entspricht 16.000 Kilowattstunden.
Angenommen der aktuelle Tarifpreis liegt bei 14 Cent pro Kilowattstunde, dann sind das 2 Cent über dem Deckel der Gaspreisbremse von 12 Cent. Multipliziert man diese beiden Werte miteinander erhält man die jährliche Entlastung von 320 Euro. Dieser Betrag wird dann gleichmäßig auf 12 Monate aufgeteilt, das sind 26,67 Euro.
Wo steht der Entlastungbetrag?
Die betroffenen Kundinnen und Kunden haben von SachsenEnergie analog oder digital Post bekommen und finden in diesem Schreiben die monatliche Entlastung und den damit reduzierten neuen Abschlag. Auch der prognostizierte Jahresverbrauchswert ist in dem Brief enthalten. Dabei ist zu beachten: der erste neu berechnete Abschlag für April fällt deutlich geringer aus. Das liegt daran, dass in diesem Abschlag die monatlichen Entlastungen für Januar, Februar, März und April 2023 rückwirkend berücksichtigt sind.
Und was ist mit der Strompreisbremse?
Fast alle Privat- und Gewerbekunden der SachsenEnergie profitieren von Strompreisen unterhalb der Strompreisbremse von 40 Cent. Somit wirkt die Strompreisbremse nicht und die Kunden bezahlen für 100 Prozent ihres Verbrauchs weniger als Kunden, die eine staatliche Entlastung erhalten. Alle Informationen dazu,
Antworten auf häufige Fragen sowie ein Erklärvideo gibt es unter www.SachsenEnergie.de/strompreisbremse.